Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: Drohnen-Plakette

Drohnen-Plakette

Drohnen-Plaketten werden mit dem Argument angeboten, dass der Kopter permanent und feuerfest mit Name und Adresse des Drohnen Betreibers erkennbar gekennzeichnet werden müsste. In der OPEN Kategorie gemäß EU Drohnenverordnung muss man aber tatsächlich nur die jeweilige Registrierungsnummer des Drohnen Betreibers auf dem UAS (Unmanned Aircraft System) sichtbar anbringen. Hierfür braucht man genau genommen keine Drohnen-Plakette, sondern es genügt das Anbringen mit einem Wasserfesten Stift. Hinzukommt noch, dass Drohnen-Plaketten aus Metall auch das Gewicht der Drohne erhöhen können. Kauft man zum Beispiel eine Mini Drohne mit nur 249 Gramm Abfluggewicht (MTOM, Maximum Take-off Mass), so kann diese durch das Anbringen einer zusätzlichen Drohnen-Plakette aus Metall plötzlich 250 Gramm oder mehr wiegen. Somit würde diese Drohne durch die Plakette plötzlich führerschein-pflichtig und könnte nicht mehr „nahe an Unbeteiligten“ geflogen werden. Außerdem äußern Experten Bedenken, dass Drohnen-Plaketten aus Metall auch den Funkverkehr zum Drohne stören könnten.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.