Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: Ausnahmeerlaubnis

Ausnahmeerlaubnis

Drohnen mit einem Startgewicht höher als 5 Kilogramm benötigen eine Erlaubnispflicht. Somit ist es erforderlich, eine Aufstiegserlaubnis für die Drohne zu besitzen, wenn eine Erlaubnispflicht vorliegt. Weitere Einsätze von Drohnen, die einer Erlaubnispflicht unterliegen, sind das Fliegen eines Kopters bei Nacht oder die Verwendung von Drohnen mit Verbrennungsmotor in unmittelbarer Nähe eines Wohngebiets.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.